Nicht delegierbare Bauherrenaufgaben

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Sollen nicht delegierbare Bauherrenaufgaben von einer Projektleitung ausgeführt werden, muss diese mit den hierzu erforderliche Vollmachten, Mitteln, Weisungs- und Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet werden.

Zu den nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben zählen:

  • Setzen der obersten Projektziele
  • Bereitstellung der Mittel zur Projektumsetzung
  • Treffen verbindlicher Entscheidungen, von der Projektvorbereitung bis zum Projektabschluß
  • Vertragsabschluß mit Planern und Ausführenden
  • Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle
  • Konfliktmanagement während des gesamten Projektes
  • Repräsentationsaufgaben im Bezug auf das Projekt