Sollen nicht delegierbare Bauherrenaufgaben von einer Projektleitung ausgeführt werden, muss diese mit den hierzu erforderliche Vollmachten, Mitteln, Weisungs- und Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet werden.
Zu den nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben zählen:
- Setzen der obersten Projektziele
- Bereitstellung der Mittel zur Projektumsetzung
- Treffen verbindlicher Entscheidungen, von der Projektvorbereitung bis zum Projektabschluß
- Vertragsabschluß mit Planern und Ausführenden
- Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle
- Konfliktmanagement während des gesamten Projektes
- Repräsentationsaufgaben im Bezug auf das Projekt