Mit den delegierbaren Bauherrenaufgaben wird die Projektsteuerung beauftragt; diese werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgeführt.
Unter anderem zählen hierzu:
- Klärung und Konkretisierung der Aufgabenstellung
- Koordinierung und Überwachung von Projektbeginn bis zum Projektabschluss
- Klärung und Aufrechterhaltung der Organisations- und Informationsstrukturen
- Vertragsbearbeitung mit Planern und Ausführenden
- Koordination und Kontrolle der Projektbeteiligten
- Kosten- und Finanzierungsplanung, erstellen von Zahlungsplänen
- Erstellen und Bewerten von Kostenrahmen, Kostenschätzungen, Kostenanschlag, Kostenermittlung
- Kostenermittlung, -verfolgung, -kontrolle und -feststellung
- Definition und Überwachung der Qualitätsvorgaben
- Terminplanung und -überwachung
- Projektdokumentation